Immobilienrecht

Die umfassende und persönliche Betreuung unserer Mandanten rund um das Bauprojekt steht für uns im Mittelpunkt.

Unter dem Begriff Immobilien werden Grundstücke, Gebäude oder das Wohnungseigentum zusammengefasst.

Im Gegensatz zu beweglichen Sachgütern unterliegen Immobilien anderen gesetzlichen Bestimmungen, angefangen vom Eigentumserwerb, über die Belastung bis hin zur Nutzung. Diese Fragen stehen in engem Zusammenhang mit dem Baurecht.

Auch für die Beratung und Betreuung bei Kauf, Verkauf, Verpachtung oder Umnutzung einer Immobilie steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.

Dabei werden alle rechtlichen Fragen zum Grundstück, dem Gebäude, Haus, Wohnung, Werkstatt bis hin zur Industrieanlage von unserer Kanzlei betreut.