Der BGH hat in einem Urteil vom 01.08.2013 seine bisherige Rechtsprechung zur Schwarzarbeit im Baubereich geändert.
Vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer, dass die Vergütung ohne Rechnung und damit ohne Abführung von Umsatzsteuer bezahlt wird, liegt nach diesem maßgeblichen Urteil hierin ein Verstoß gegen das aktuelle Schwarzarbeitergesetz und damit gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB).
Das führt dann zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages und das hat wiederum zur Folge, dass der Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer hat und dieser andererseits auch keinen Anspruch auf Bezahlung seiner Rechnung.
Näheres zu diesem wichtigen BGH-Urteil ist einer Urteilsbesprechung im Baurechts-Report vom September 2013 zu entnehmen.